ALLGEMEINE VERKAUFS- und LIEFERBEDINGUNGEN
der Brevillier Urban & Sachs GmbH & Co KG
Geltungsbereich:
Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von BU&S erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“). Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen werden sollte. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit sich BU&S solchen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. In Katalogen, Prospekten, Homepages etc. enthaltene Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsvereinbarung darauf ausdrücklich Bezug genommen wird.
Vertragsabschluss:
Ein Vertragsverhältnis entsteht mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch BU&S oder mit tatsächlicher Versendung der Waren nach Zugang der Bestellung des Kunden. Angebote von BU&S erfolgen grundsätzlich freibleibend und stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, eine entsprechende Bestellung zu tätigen.
Preise:
Die Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, in Euro ab Werk oder Lager von BU&S, exklusive Umsatzsteuer und ohne Kosten für Versand und Verpackung. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen.
Vertragsgebiet:
Die gelieferten Waren dürfen durch den Kunden nur im Gebiet, in dem der Kunde seinen registrierten Sitz hat (kurz „Vertragsgebiet“), weiterveräußert werden. Der Export der Waren in andere Gebiete außerhalb des Vertragsgebietes ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BU&S ist nicht zulässig und erfolgt auf ausschließliche Gefahr des Kunden. Der Kunde hält BU&S aus allen aus einem nicht genehmigten Export von Waren resultierenden Nachteilen, etwa Produkthaftungs- oder Schadenersatzrisiken oder Ansprüchen von Vertriebspartnern völlig schad- und klaglos.
Lieferungen:
Sämtliche Lieferungen erfolgen, so nicht anders vereinbart auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Lieferungen erfolgen ab Werk oder Lager BU&S an den in der Auftragsbestätigung genannten Bestimmungsort. Ab einem Auftragswert von EURO 250,00 exklusive Umsatzsteuer erfolgen Lieferungen innerhalb von Österreich verpackungs- und frachtfrei Bestimmungsort. BU&S behält sich vor, nur vollständige Packungseinheiten gemäß Preisliste bzw. Katalog oder Produktdatenblättern zu liefern und eine Lieferung davon abweichender Minderbestellmengen abzulehnen. Versandart, Versandwege, Transportmittel und Verpackung werden, soweit keine besondere schriftliche Vereinbarung, etwa für einen Expressversand, getroffen wurde, von BU&S bestimmt. Sämtliche im Bundesgebiet von Österreich ausgelieferten Verpackungen sind über die ARA entpflichtet. Wir behalten uns das Recht vor, aufgrund der aktuellen Lage (COVID-19, Rohstoffknappheit und Probleme in der globalen Lieferkette) auch unterjährig Adaptionen durchzuführen, sollte dies notwendig sein. Die aktuelle Lage (COVID-19, Rohstoffknappheit und Probleme in der globalen Lieferkette) erfordert den ausdrücklichen Hinweis, dass es unvorhergesehen zu Lieferausfällen und Verspätungen in der Auslieferung kommen kann.
Zahlung:
Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, fällig. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist BU&S berechtigt, für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Tage des Zahlungseinganges die für Unternehmergeschäfte geltenden gesetzlichen Zinsen und (Mahn-)Kosten zu berechnen. Akzepte und Wechsel gelten nicht als Barzahlung; ihre Annahme bleibt in jedem Falle vorbehalten. Mündliche Zahlungsvereinbarungen und Zahlungsziele auf Bestell- oder Einkaufsformularen, die mit unseren Bedingungen nicht übereinstimmen, sind nicht verbindlich. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von BU&S mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug müssen wir eine Liefersperre verhängen.
Eigentums-Vorbehalt:
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden aus der gesamten Geschäftsbeziehung Eigentum von BU&S. Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf der noch nicht bezahlten Waren werden bereits jetzt an BU&S zur Sicherheit abgetreten. Bei Zahlungsverzug ist BU&S berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware einzuziehen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Der Kunde ist verpflichtet, BU&S unverzüglich von exekutiven Zugriffen oder der Erhebung von Ansprüchen Dritter auf Waren von BU&S in Kenntnis zu setzten und die Eigentumsrechte von BU&S offen zu legen.
Beanstandungen:
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels BU&S schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen, aliquoten Teiles des Rechnungsbetrages. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den Fakturenwert der reklamierten Ware beschränkt.
Rücksendungen:
Rücksendungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von BU&S zulässig. Artikel, die in der jeweils gültigen Preisliste nicht mehr aufscheinen, können weder umgetauscht noch gutgeschrieben werden.
Erfüllungsort:
Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort A-7024 Hirm.
Schutzrechte:
Es ist den Kunden ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von BU&S untersagt, gewerbliche Schutzrechte, Marken, Zeichen, Bezeichnungen, Namen Logos etc. von BU&S, insbesondere zu eigenen Werbezwecken, zu verwenden. Ausgenommen davon ist die Verwendung solcher Zeichen durch Kunden in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bewerbung von gelieferten Waren von BU&S.
Formvorschrift:
Sämtliche an BU&S gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (auch per Telefax) mit einer Originalunterschrift oder – im Falle der Übermittlung auf elektronischem Wege – einer sicheren elektronischen Signatur.
Datenschutz:
Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertragsverhältnis enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von BU&S automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können.
Adressen-Änderung:
Der Kunde ist verpflichtet, BU&S Änderungen seiner Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
Allgemeines:
Diese AGB’s gelten grundsätzlich für den Verkauf an Wiederverkäufer. Sind oder werden einzelnen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre von BU&S entbinden diese von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung.
Gerichtsstand:
Zur Entscheidung aller aus der Geschäftsbeziehung entstehenden Streitigkeiten gilt Wien als Gerichtsstand.
Rechtswahl:
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
Sitz:
Brevillier Urban & Sachs GmbH & Co KG
Firmenbuch: FN 6343 d/ Handelsgericht Wien
ARA: 295
UID-Nr.: ATU 12584103
Gültigkeit:
Diese AGB gelten ab 1.1.2009.